locker - lustig - lässig

KOMM AUCH - MACH MIT

______________________

Posts mit dem Label Integration: Infos werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Integration: Infos werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Was ist der Schutzstatus S

Was ist der Schutzstatus S

Der Ukraine-Krieg beschäftigt alle, auch die Geflüchteten bei uns im ′wici′-Café. Besonders der neue Schutzstatus S sorgt für einige Verunsicherungen und Fragen. Wir orientieren darum gerne in unserem ′wici′-Café und in den übrigen Angeboten. Zur allgemeinen Orientierung haben wir hier einige Antworten nach unserem Wissensstand (20. 03.2022) zusammengefasst:

Was ist der Status S:
Der Status S bedeutet raschen und unbürokratischen Schutz in der Schweiz. Er wurde geschaffen, damit grosse Flüchtlingsströme aus Kriegsgebieten (zurzeit ist das nur die Ukraine) unser Flüchtlingswesen (SEM) nicht überlastet. Damit kann das SEM die ankommenden Geflüchteten aus anderen Gebieten im ordentlichen Verfahren betreuen.
Mit dem Status S können Kriegsvertriebene aus der Ukraine in der Schweiz ohne Asylverfahren für einige Zeit bleiben. Der Schutzstatus S gilt als temporär und rückkehrorientiert – das heisst, man geht im Moment davon aus, dass die ukrainische Bevölkerung so bald wie möglich wieder in ihr Heimatland zurückkehren wird.

Wie bekommt man einen Schutzstatus S?
Man muss sich in einem Bundesasylzentrum registrieren (Adressen Bundesasylzentren / SEM).
Empfehlung: vorher mit einem Onlinegesuch anmelden, damit man direkt einer Termin bekommt und nicht anstehen muss.
Es gibt dort eine Befragung (Gesundheit / Unterbringung bei Verwandten usw.) und eine Passkontrolle und Sicherheitsüberprüfung. Die Personalien und Fingerabdrücke werden auf/abgenommen. Die Geflüchteten werden über ihren S-Status informiert. Dieser Prozess dauert einige Stunden bis max. 1-3 Tage. Danach wird die Person einem Kanton zugewiesen. Dann befinden sich die Personen in den üblichen Asylstrukturen des Kantons.

Welche Leistungen bekommt man mit dem Schutzstatus S?

👉 Grundsätzlich erhalten Personen mit Status S die gleichen Leistungen wie die übrigen Geflüchteten. Das sind:
- Einen Ausweis vom Kanton für ein Jahr. Er kann verlängert werden.- Anspruch auf kostenlose Unterbringung (kantonale Unterkunft / Wohnung).
- Kostenlose Krankenkasse durch den Kanton für medizinische und psychologische Versorgung.
- Wirtschaftliche Sozialhilfe für Essen, Kleidung und alle andere persönliche Ausgaben.- Sofortiger uneingeschränkter Zugang zur Schule / Ausbildung für Kinder und Jugendliche (Gemeinde-/ Zentrumsschule).
    → Im Kanton Luzern sind im Moment noch keine Integrationsmassnahmen für Erwachsene vorgesehen (z. B. bezahlte Deutschkurse).

👉 Zusätzliche Möglichkeiten und Leistungen mit dem Schutzstatus S:
- Mit Status S darf man in privaten Wohnungen wohnen (bei Verwandten, Freunden oder Gastfamilie).
    → Die Unterbringung wird vorher überprüft, ob sie geeignet ist.
    → Man muss die Geflüchteten für mindestens 3 Monate aufnehmen.
    → Die Unterbringung (Zimmer/Wohnung usw.) muss kostenlos (gratis) sein.
    → Eine Entschädigung durch den Kt. Luzern ist im Moment noch nicht vorgesehen.
- Mit Status S darf man sofort arbeiten (auch selbstständig).
    → Es braucht eine Arbeitsbewilligung vom Amt für Migration.
- Mit dem Schutzstatus S gibt es einen erleichterten Familiennachzug.
- Mit S-Status darf man ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und wieder zurückkehren.
- Ukrainische Geflüchtete dürfen ihre Hunde / Katzen (mit erleichterten Einfuhrbedingungen) mitbringen.
Es ist also von grossem Vorteil, wenn die Geflüchteten aus der Ukraine schnell den Schutzstatus S besitzen!

Warum bekommen Flüchtende aus Syrien / Afghanistan usw. keinen Status S
Aus diesen beiden Kriegsländern flüchteten viel weniger Personen als aus der Ukraine gleichzeitig in die Schweiz. Das SEM kann diese Asylgesuche gut bewältigen. Ausserdem dürfen sich ukrainische Personen sowieso während 3 Monaten ohne Visum in der Schweiz aufhalten.

Kann man ukrainische Geflüchtete bei Verwandten oder auch privat aufnehmen?
Eine Privatperson kann ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen. Eine allfällige Vergütung an Private regelt momentan jeder Kanton individuell. Aber man ist aber an einer allgemeinen Regelung interessiert.


Aktuelle Ukraine-Informationen erhält man auf folgenden Webseiten: 

SEM (Schweizerisches Migrationsamt - Informationen zu Bundeszentren, Schutzstatus S, Asyl-Verfahren usw.)
Amt für Migration (Information zu Asyl, Arbeit, Anmeldung für Arbeitsbewilligung im Kanton Luzern)
Kanton Luzern: (Kantonale Informationen für die / zu den Geflüchteten aus der Ukraine)
DAF (Allgemeine Flüchtlings-Infos der kantonalen Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen)
Flüchtlingshilfe Schweiz (Informationen zur privaten Unterbringung, usw.)
CAMPAX: (Info/Anmeldung: Flüchtende aus dem ukrainischen Kriegsgebiet privat bei sich zu Hause aufnehmen)

 

®

Von Eritrea in die Schweiz

Von Eritrea in die Schweiz –
die unfassbare Lebensgeschichte von Meheret von Felten

Eine eindrückliche 5-teilige Audio-Dokumentation von Radio SRF über das Leben und die Flucht einer Eritreerin.


Meheret von Felten, wie sie seit der zweiten Hochzeit heisst, ist heute Schweizerin. Geboren wurde sie aber in Eritrea. Ihre bemerkenswerte Lebensgeschichte - das Leben und die Flucht - haben Meheret viel abverlangt, sie aber auch stark gemacht. Sie erzählt ihre unfassbaren Erfahrungen eindrücklich in 5 Teilen in der SRF-Sendung «Rendez-vous». Der interessante Beitrag gibt den Bootsflüchtlingen ein Gesicht und einen guten Einblick in die Beweggründe und Grenzerfahrungen vieler hier ′gestrandeten′ Migrantinnen.

Im Gespräch mit Ivana Pribakovic erzählt Meheret von Felten, die mehrmals dem Tod entronnen ist, von ihrer friedlichen Kindheit in Eritrea und den nachfolgend gewaltsamen Jahren als Soldatin im Krieg. Sie schildert uns, wie sie üben musste, wie man tötet, wenn die Munition ausgeht.
Dann landet sie im Gefängnis und wird gefoltert. Später gelingt ihr mit einer lebensgefährlichen Reise durch die Wüste und übers Mittelmeer die Flucht. Nun lebt sie seit 16 Jahren in der Schweiz und schildert, wie sie auch hier zuerst hart kämpfen musste, sich aber nun endlich “wie im Paradies fühlt”.

Teil 1: Glückliche Kindheit und grausames Erwachen im Militärdienst
Meheret wächst behütet in Asmara, der Hauptstadt Eritreas, auf. Sie erzählt vom schönen Leben ihre Kindheit in einem Haus mit grossem Garten im Schosse der Grossfamilie. Man erfährt viel über das soziale Zusammenleben in Eritrea. Die kleine Meheret entdeckt vom schreibenden Vater ihre Liebe zu Büchern und zur Kunst. Sie geht ins Gymnasium und besucht noch vor dem Abitur eine Kunst- und Schauspielschule und wirkt als Schauspielerin in Theaterstücken und Filmen mit. Mit 18 Jahren muss sie ins Militär. Fünf Jahre voller körperlicher und seelischer Gewalt, vielfältigem Verzicht, Züchtigungen und sexuellen Übergriffen. Sie erlebt den Krieg zwischen Eritrea und Äthiopien hautnah, immer mit einem ungewissen Ende ihrer Dienstzeit.
Teil 1: HÖREN

Teil 2: Flucht als einziger Ausweg
Es bleibt Meheret nur die Flucht, die ihr aber erst nach zwei misslungenen Versuchen, bei denen sie wie durch ein Wunder nicht erschossen wird, mit einem Trick beim dritten Mal gelingt. Doch auf der rund dreijährigen Flucht warten weitere grosse Gefahren. Zuerst im Sudan, wo sie zwei Schleppern ihr Leben anvertrauen muss und dann schutzlos einige Monate verbringt. Dann flieht sie während zwei Wochen weiter – fast ohne Wasser – durch die Hitze der Sahara nach Libyen. Dort bleibt sie wieder – illegal und ohne jegliche Sicherheit.
Teil 2: HÖREN

Teil 3: Auf die Hölle namens Sahara folgt der gefährliche Weg übers Mittelmeer
Wie schlimm die abenteuerliche Fahrt übers Mittelmeer nach Malta werden würde, vermochte sich die junge Frau, die nicht schwimmen kann, nicht einmal in Albträumen vorzustellen. Für 1′000 US-Dollar eine mörderische Überfahrt mit schlagenden Schleppern und schreienden Kindern in einem überfüllten, lecken Boot, das während der See-Rettung in letzter Minute noch ganz auseinanderbricht und sinkt. Danach folgen für Meheret acht schwierige Monate im Gefängnis in Malta. Nur mit einem Trick und sehr viel Glück kann sie die Rückschaffung verhindern und etwas Freiheit erlangen. Sie bekommt eine Tochter und landet schliesslich in Genf.
Teil 3: HÖREN

Teil 4: Ankunft in der Schweiz
In der Schweiz kommt sie zweimal in ein Durchgangsheim und wird von Mann und Kind getrennt. Es braucht viele Anhörungen, bis sie 2004 als Flüchtling anerkannt wird. Sie lernt intensiv Deutsch, klopft schon bald an manche Türen für eine Arbeit, denn sie will weiter kommen und nicht mehr vom Sozialamt abhängig sein. Nach zwei schlecht bezahlten Praktika kann sie dann mit 33 Jahren eine Lehre zur Fachfrau Betreuung in einer Kita beginnen. Es folgen zahlreiche spezialisierte Kurse. Inzwischen besitzt die 42-Jährige die eidg. Berufsprüfung zur Migrationsfachperson. Gleichzeitig absolvierte sie eine Ausbildung zur Dolmetscherin und Übersetzerin und übersetzt bis heute ihre Muttersprachen Tirginya und Amharisch.
Teil 4: HÖREN

Teil 5: Einstehen für Gerechtigkeit
Ihre eigene Flucht-Geschichte bildet heute die Grundlage für ihre heutige anspruchsvolle Arbeit mit Migrantinnen und Migranten. Wenn Meheret etwas als ungerecht empfindet, dann setzte sie sich schon immer zur Wehr. Bereits als Kind wehrte sie sich, als die Eltern Bedenken wegen ihrer Rollen im Theater hatten. Sie wehrte sich auch, als sie im Militär von ihrem Vorgesetzten sexuell bedrängt wurde. Auch in der Schweiz setzt sie sich immer wieder für Gerechtigkeit und die Anliegen anderer Geflüchteten ein.
Für sich selber hat sie mit viel Fleiss, Beharrlichkeit und Wille inzwischen auf allen Ebenen viel erreicht. Sie ist erfolgreich im Beruf, hat einen Schweizer geheiratet, ein zweites Kind bekommen und arbeitet an einem Buchprojekt über das Leiden der eritreischen Flüchtlinge. Sie möchte mit der biografischen und fiktionalen Erzählung aufzeigen, wie das Leben in Eritrea ist und wieso die Menschen flüchten. Über sich sagt sie, dass sie jetzt angekommen ist und ein glückliches Leben führe und sich hier heimisch und oft wie im Paradies fühle.
Teil 5: HÖREN


Ein Migrant als Brückenbauer


Ein Migrant als Brückenbauer

Der private Online-Sender Diaspora-TV informiert seit zwei Jahren Migrantinnen und Migranten rund um die Uhr in 19 Sprachen über Wichtiges und Nützliches aus der Schweiz. Neben den News – die gerade in der Corona-Zeiten sehr wichtig sind - bringt der Online-Sender in «Did you now» auch wissenswerte Beiträge über das Leben in der Schweiz und unterstützt damit die Integration.

Bis zu einer Million Menschen schalten jeweils online zu und auf Facebook und YouTube hat der TV-Sender bereits über 33′000 Abonnenten.

Gegründet wurde dieser Online-Sender vom TV-Mann Mark Bamidele-Emmanuel, der 1999 aus Nigeria in die Schweiz kam. Sein Integrationsprojekt wird vom Bund durch das SEM und das BAG, von verschieden Kantonen, der Caritas, dem Roten Kreuz und weiteren Organisationen unterstützt.

Das Migros-Magazin hat ′diesem Brückenbauer′ einen lesenswerten Beitrag (Seite 10/11) gewidmet.


®

Kinder beschäftigen – mit informativen und sinnvollen Spielen


Kinder beschäftigen – 
mit informativen 
und sinnvollen Spielen

Interessante Internet-Tipps für Kinder und Jugendliche, zur Unterhaltung, wenn es zu Hause langweilig wird.
Manche Seiten sind auch für die Erwachsenen interessant und lehrreich!


Zambo - Die Kindersendungen vom Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) bieten gratis sehr viel spannende Unterhaltung und Information für Kinder auf Schweizerdeutsch (Dialekt).
Für die Kleinen: Unterhaltsame Hörspiele und Geschichten.  
Für die Grossen: Informationen und Unterhaltung.
Dazu gibt es für die Eltern wichtige Informationen zum Download/Abo und dem Umgang mit den Medien.


Ein virtueller Rundgang durch das Gebäude der Schweizer Regierung.

Viele interessante Informationen zur Geschichte, zu Landschaft und Geographie, zum Essen oder zu den Bräuchen in der Schweiz. Klick einfach mal HIER auf die vielen Links und lass dich überraschen.

Rezepte und Anleitungen für den kleinen Kochanfänger bis zum jungen Meisterkoch - einfach erklärt und super fein zum Essen auf dem Teller.

Steig in die Zeitmaschine und erkunde die Vergangenheit!

Kinder aus der ganzen Welt erzählen ihre besonderen und spannenden Geschichten.

Zu Hause reist man am weitesten 
Gratis Bilderbücher anschauen, lesen und hören, Malvorlagen, Bastelanleitung, Spiele usw.! Viele tolle Aktivitäten für die Corona-Tage (zum Teil auch in Schweizerdeutsch). Ein ausführliches Verzeichnis aller Downloads 
(Dieses grossartige kostenlose Angebot des Schweizer NordSüd Verlages ist zum Teil vielleicht nur während der Corona-Krise verfügbar)

Spannende Geschichten und bekannte Bücher zum Hören.
(Dieses tolle Angebot von audible ist eventuell nur während der Corona-Krise kostenlos verfügbar)
Viele Informationen und Ideen zum Spielen, Basteln, Wissen, Experimentieren, Beobachten, Lernen, Können, Denken, Sprechen, Gestalten, Lesen, Kochen, Zaubern, Sport treiben, Natur erleben, usw. für drinnen und draussen

Jonglieren lernen

Videos zum Jonglieren lernen und wie man Jonglier-Bälle einfach selber machen kann.

SRF mySchool - Für den Unterricht zu Hause
Lernen und informieren mit Videos und viel Spass für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II.


Wissen wie es geht:
Lerne, auf was man im Netz aufpassen muss und wie man sich im Internet sicher bewegt. Anleitung mit unterhaltsamen und interessanten Lern-Videos und -Spielen in verschiedenen Lernmodulen nach Themen geordnet.

Eine sichere App speziell für Kinder:
Liebe Elten, richtet dem Kind die YouTube Kids-App auf dem Handy (oder Tablett) ein. Mit YouTube Kids können Kinder in einer sichereren Umgebung eigenständig (selber) eine Vielzahl von familienfreundlichen Videos nutzen. Dabei behalten Eltern den Überblick darüber, wie ihre Kinder die App nutzen. Die Datenschutzinformationen sind verständlich, eine Anmeldung bei Google ist nicht nötig.


Funktioniert ein Link nicht mehr? Oder haben auch Sie online-Tipps, interessante Webseiten und kostenlose Angebote für die Beschäftigung mit Kindern?
Bitte informieren Sie uns per Mail
Herzlichen Dank


Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay



® erstellt: 16. April 2020 / (wird aktualisiert)


 

Zeitungsbericht über Natnael aus Willisau


Zeitungsbericht:  
«Die Geschichte einer gelungenen Integration» 

Dem 22-jährigen Eritreer Natnael aus Willisau wird im  Oberwiggertaler′, der grössten Wochenzeitung der Region, in der letzte Ausgabe des vergangenen Jahres die Frontseite gewidmet. Natnael ist der Sohn unseres langjährigen ′wici′-Café-Chefs Mengsteab und seiner Frau Abrhet.
 
Unter dem Titel: «Die Geschichte einer gelungenen Integration» beschreibt Achim Grüter in seinen lesenswerten Bericht die Beweggründe, dass Natnael mit seiner Familie aus Saudi-Arabien, wo er geboren wurde, 2011 in die Schweiz kam.  
Der damals 14-Jährige, der bei seiner Ankunft kein Wort Deutsch konnte, besuchte dann trotz sprachlicher Schwierigkeiten während drei Jahren die Sekundarschule in Willisau. Da nütze ihm weder seine Muttersprache Tigrinya, noch das Arabisch seines Herkunftslandes oder das gelernte Englisch seiner früheren Schule. Er musste zum Schulstoff noch Hochdeutsch lernen. Nach dem Brückenangebot und einem Praktikum bei der Caritas konnte Natnael glücklicherweise eine dreijährige Lehre als Produktionsmechaniker bei der Firma Hunkeler AG in Wikon absolvieren. Übrigens, der erste geflüchtete Lehrling in dieser Firma. Ein mutiger Schritt, der sich gelohnt hat. Denn Natnael bedient nun die Drehmaschine zur hohen Zufriedenheit aller. Darum stellte ihn die Firma Hunkeler im Sommer, nach dem erfolgreichen Abschluss der Lehre, fest an.

Natnael ist – wie auch seine ältere Schwester Yohana, die eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege hat und mit einem Schweizer verheiratet ist – ein gutes Beispiel dafür, dass auch bei Eritreern, die mit ihren Eltern als Teenager in die Schweiz gekommen sind, eine gute Integration und der Eintritt ins eigenständige Erwerbsleben möglich ist. Dafür braucht es grossen Willen und viel Einsatz der Geflüchteten, ein gutes Umfeld – und Arbeitgeber, die diesen Personen eine Chance geben.
Nach den Erfahrungen mit Natnael sagt Herr Egli, der Leiter der Berufsbildung bei der Hunkeler AG dazu: «Ich würde dieses Wagnis, wenn man denn von Wagnis sprechen will, sofort wieder eingehen».

Den lesenswerten Zeitungsbericht – und auch, warum Natnael nicht mit auf die Lehrlingsreise nach Dachau durfte – kann man HIER  online lesen.


®


Das neue Asylverfahren




Seit 1. März in Kraft:
Das neue Asylverfahren

Am 1. März 2019 ist nach 8 Jahren Vorbereitungszeit das neue Asylverfahren in Kraft getreten. Grundlage dazu war eine Volksabstimmung zur Asylgesetz-Änderung im Juni 2016 mit rund 67 % Ja-Stimmen.
Ausgelegt ist das System für 24'000 Asylsuchende pro Jahr – im Moment kommen nur gut 15'000 geflüchtete Menschen in die Schweiz.

Ein Grundpfeiler der Reform sind sechzehn Bundeszentren mit rund 5'000 Plätzen in sechs Asylregionen. Ziel dieser neuen Zentren ist es, durch schnellere aber dennoch korrekte Abläufe und Strukturen, die Fristen bis zu einem definitiven Entscheid von heute 2-3 Jahren auf wenige als 5 Monate zu verkürzen. So sollen rund 60 % aller Asylgesuche in 140 Tagen rechtskräftig – das heisst inklusive aller Rekurse und Gerichtsverfahren – abgeschlossen sein.
Damit dies möglich wird, erhalten die Asylsuchenden in diesen Bundesasylzentren nebst der notwendigen medizinischen Abklärung auch eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. Diese Rechtsbeistände werden von privaten Nichtregierungsorganisation wie Caritas, HEKS oder Arbeiterhilfswerk SAH zur Verfügung gestellt. Diese «Gratis-Anwälte» wie sie im Abstimmungskampf von der SVP genannt wurden, haben entgegen deren Befürchtungen in der 5-jährigen Testphase nicht zu mehr, sondern zu bedeutend weniger Beschwerden gegen erstinstanzliche Asylentscheide geführt.

Komplizierte Fälle sollen im Maximum ein Jahr dauern. Diese Personen werden, wie die, die ein Bleiberecht erhalten, nach den ersten 140 Tagen auf die Kantone verteilt.

Abgelehnte Asylsuchende sollen schnell ausreisen, das verspricht die neue zuständige Bundesrätin Keller-Suter. Neue Rückübernahmeabkommen sollen dabei helfen.

Das neue Asylverfahren sei fairer, transparenter und effizienter als zuvor und bewähre sich trotz straffem Zeitplan – das hätte die 5-jährige Praxis in den Testbetrieben Zürich und Boudry NE gezeigt, sagt die Flüchtlingshilfe.
Die grösste Herausforderung bleibe jedoch laut SFH, dass die Verfahren schweizweit einheitlich umgesetzt werden und nicht regional unterschiedlich hart gefällt würden.

Kürzere Verfahren nützen allen, auch den Asylsuchenden.
Gerade für sie war die jahrelange Ungewissheit über ihre Zukunft eine starke psychische Belastung.
Die Integration der geflüchtete Menschen mit Bleiberecht ist nach wie vor Sache der Kantone. Aber sie erhalten dafür deutlich mehr Geld, nämlich 18'000 statt wie bisher 6'000 Franken pro Flüchtling.

Den detaillierten Ablauf des neuen Asylverfahrens erfahren Sie bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.




®

Die Vorlehre für Flüchtlinge bewährt sich.

Die Vorlehre für Flüchtlinge bewährt sich.


Wie die NZZ schreibt, haben die Teilnehmer an der einjährigen «Integrationsvorlehre» gute Chancen, eine reguläre Berufslehre zu finden.
Obschon die Geflüchteten die Vorlehre mit zum Teil erheblichen sprachlichen und schulischen Defiziten beginnen, holen sie den Rückstand mit viel Fleiss im Ausbildungsjahr wieder auf. Zusätzlich müssen sie sich, wie andere Lehrlinge auch, an die längeren Arbeitstage, Verhaltensvorgaben und die Disziplin gewöhnen. Aber der grösste Teil der Geflüchteten meistert die Hürden und schliesst die Ausbildung erfolgreich ab. 
Ein Lehrer meint dazu:
«Sie sind stärker motiviert 
als Schweizer Lehrlinge». 
 
Etwa 70-80 % der Absolventen beginnen danach mit einer regulären Berufsausbildung. Die Übrigen machen ein Praktikum oder finden als «normaler» Angestellter eine Erwerbsarbeit.

Der Bund finanziert das 2018 angelaufene Programm jährlich während vier Jahren mit 13 000 Fr. pro Ausbildungsplatz mit. Er rechnet mit schweizweit 800 bis 1000 Ausbildungsplätzen pro Jahr, die nach den ersten Erfahrungen auch gefunden und besetzt werden können.
Alle Beteiligten sprechen bereits von einer 
«Erfolgsgeschichte».

Lesen Sie den ganzen NZZ-Artikel 
vom  26. Februar 2019 HIER

Hinweis:
Am Dienstag, 12. März informiert eine Fabia-Informations-Veranstaltung im 'wici'-Abendcafé, was man tun kann, um den Berufseinstieg in der Schweiz zu schaffen und welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeitssuche oder Berufsausbildung nötig sind.
Dabei wird auch die Vorlehre besprochen und Anschluss können auch persönliche Fragen gestellt werden. Die Informationen werden auf Tigrinya, Arabisch und Farsi übersetzt.
Das 'wici'-Abendcafé öffnet um 18.30 – die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr und dauert etwa 2 Stunden. Es gibt einen betreuten Kinderhort und der Besuch ist kostenlos.
Alle Informationen dazu finden Sie HIER




Arbeitsbewilligung: Neues, vereinfachtes Meldeverfahren



Arbeitsbewilligung:
Neues, vereinfachtes Meldeverfahren
für alle mit F und B Ausweis


Ab dem 1. Januar 2019 gibt es in der ganzen Schweiz ein neues, vereinfachtes Meldeverfahren zur Erwerbsarbeit (Teil- oder Vollzeitstellen) von geflüchtete Menschen mit den Ausweisen F und B

Die Voraussetzungen sind:
– Gültige Aufenthaltsbewilligung/Ausweis F oder B. 
– Orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen. 
– Arbeiten ist in sämtlichen Branchen erlaubt!


Der neue, vereinfachte Ablauf:
– Einfaches, elektronisches Formular ausfüllen (LINK). 
– Formular per E-Mail an migration@lu.ch einreichen.
   (Arbeitgeber/-nehmer erhalten keine Bestätigung)
– Arbeiten ist sofort nach der Übermittlung gestattet.
– Die Meldung / Bewilligung ist kostenlos.

Alle Angaben des Kantons Luzern zum neuen 
Meldeverfahren findet man HIER

Auch das 10 vor 10 berichtete HIER darüber

Bitte informieren Sie auch ihren 
Arbeitgeber über das 
vereinfachte Bewilligungsverfahren. 

Denn eine Arbeit zu haben ist auch für Geflüchtete sehr wichtig. Es bedeutet Menschenwürde, Integration und soziale Selbstständigkeit.  
Das nützt uns allen!
Darum melden Sie bitte freie Schnupperlehrstellen, Lehrstellen, Praktikumsstellen, Arbeitsstellen dem Schweiz. Arbeiterhilfswerk (SAH) in Luzern.
Es berät Sie umfassend und begleitet die geeigneten Flüchtlinge in ihrer beruflichen Zukunft.
Alle Informationen finden Sie auf der SAH-Webseite

Auch wir vom 'wici' helfen gerne, damit ortsansässige Flüchtlinge möglichst schnell beruflich weiterkommen. Nehmen Sie einfach mit der 'wici'-Leitung Kontakt auf. 

Herzlichen Dank

© Bild von: qimono  / Lizenz: CC0 / by: pixabay



®