Arbeitsbewilligung:
Neues,
vereinfachtes Meldeverfahren
für
alle mit F und B Ausweis
Ab
dem 1. Januar 2019 gibt es in der ganzen Schweiz ein neues,
vereinfachtes Meldeverfahren zur Erwerbsarbeit (Teil- oder Vollzeitstellen) von geflüchtete
Menschen mit den Ausweisen F und B
Die
Voraussetzungen sind:
– Gültige
Aufenthaltsbewilligung/Ausweis F oder B. – Orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen.
– Arbeiten ist in sämtlichen Branchen erlaubt!
Der
neue, vereinfachte Ablauf:
– Einfaches,
elektronisches
Formular ausfüllen (LINK). – Formular per E-Mail an migration@lu.ch einreichen.
(Arbeitgeber/-nehmer erhalten keine Bestätigung)
– Arbeiten ist sofort nach der Übermittlung gestattet.
– Die Meldung / Bewilligung ist kostenlos.
Alle
Angaben des Kantons Luzern zum neuen
Meldeverfahren findet man HIER
Bitte informieren Sie auch ihren
Arbeitgeber über das
vereinfachte Bewilligungsverfahren.
Arbeitgeber über das
vereinfachte Bewilligungsverfahren.
Denn eine Arbeit zu haben ist auch für Geflüchtete sehr wichtig. Es bedeutet Menschenwürde, Integration und soziale Selbstständigkeit.
Das
nützt uns allen!
Darum
melden Sie bitte freie Schnupperlehrstellen, Lehrstellen,
Praktikumsstellen, Arbeitsstellen dem Schweiz. Arbeiterhilfswerk (SAH) in
Luzern.
Es
berät Sie umfassend und begleitet die geeigneten Flüchtlinge in ihrer
beruflichen Zukunft.
Alle
Informationen finden Sie auf der SAH-Webseite
Auch wir vom 'wici' helfen gerne, damit ortsansässige Flüchtlinge möglichst schnell beruflich weiterkommen. Nehmen Sie einfach mit der 'wici'-Leitung Kontakt auf.
Herzlichen Dank
®
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