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Arbeitsbewilligung: Neues, vereinfachtes Meldeverfahren



Arbeitsbewilligung:
Neues, vereinfachtes Meldeverfahren
für alle mit F und B Ausweis


Ab dem 1. Januar 2019 gibt es in der ganzen Schweiz ein neues, vereinfachtes Meldeverfahren zur Erwerbsarbeit (Teil- oder Vollzeitstellen) von geflüchtete Menschen mit den Ausweisen F und B

Die Voraussetzungen sind:
– Gültige Aufenthaltsbewilligung/Ausweis F oder B. 
– Orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen. 
– Arbeiten ist in sämtlichen Branchen erlaubt!


Der neue, vereinfachte Ablauf:
– Einfaches, elektronisches Formular ausfüllen (LINK). 
– Formular per E-Mail an migration@lu.ch einreichen.
   (Arbeitgeber/-nehmer erhalten keine Bestätigung)
– Arbeiten ist sofort nach der Übermittlung gestattet.
– Die Meldung / Bewilligung ist kostenlos.

Alle Angaben des Kantons Luzern zum neuen 
Meldeverfahren findet man HIER

Auch das 10 vor 10 berichtete HIER darüber

Bitte informieren Sie auch ihren 
Arbeitgeber über das 
vereinfachte Bewilligungsverfahren. 

Denn eine Arbeit zu haben ist auch für Geflüchtete sehr wichtig. Es bedeutet Menschenwürde, Integration und soziale Selbstständigkeit.  
Das nützt uns allen!
Darum melden Sie bitte freie Schnupperlehrstellen, Lehrstellen, Praktikumsstellen, Arbeitsstellen dem Schweiz. Arbeiterhilfswerk (SAH) in Luzern.
Es berät Sie umfassend und begleitet die geeigneten Flüchtlinge in ihrer beruflichen Zukunft.
Alle Informationen finden Sie auf der SAH-Webseite

Auch wir vom 'wici' helfen gerne, damit ortsansässige Flüchtlinge möglichst schnell beruflich weiterkommen. Nehmen Sie einfach mit der 'wici'-Leitung Kontakt auf. 

Herzlichen Dank

© Bild von: qimono  / Lizenz: CC0 / by: pixabay



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