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Was kann ich tun, um den Berufseinstieg in der Schweiz zu schaffen?




Was kann ich tun,
um den Berufseinstieg in der Schweiz zu schaffen?

Das war das Thema der Fabia-Veranstaltung, die das 
'wici'-Abendcafé am letzten Dienstag-Abend organisiert hat. 
Der Anlass war gut besucht. Knapp 50 interessierte Gäste (36 Geflüchtete und 11 Einheimische) kamen zum Referat von Herbert Portmann vom Berufsinformationszentrum BIZ.
Ein wichtiges Thema, denn wer eine Arbeit hat, gehört dazu und kann seinen Lebensunterhalt selber finanzieren.

Die Thematik war zum Teil anspruchsvoll – 
Schweizer Bildungssystem, Diplomanerkennung und die verschiedenen Ausbildungsmodelle – 
unterscheiden sich doch ganz erheblich von denen in den Herkunftsländern unserer Geflüchteten. Da waren die Übersetzungen der ausgebildeten Interkulturell Vermittelnden (IKV) des Dolmetschdienstes der Caritas in Tigrinya, Farsi und Arabisch sehr willkommen.



Etwas einfacher wurde es, als es um die konkreten Bedingungen für eine Berufsausbildung oder den Einstieg in eine Erwerbsarbeit ging. Dabei hat sich wieder einmal deutlich gezeigt, dass die wichtigste Voraussetzung die deutsche Sprache ist. Ohne genügende Sprachkenntnisse ist an eine Ausbildung oder eine langfristige Arbeit nicht zu denken. Denn die Konkurrenz mit einheimischen Bewerbern ist sehr gross. Um gewisse Nachteile auszugleichen, hilft jedoch eine gewisse Erfahrung im Arbeitsleben. Darum ist es hilfreich, wenn man zuerst mit einer 'einfacheren' Arbeit einsteigt und sich mit diesen Erfahrungen einen Vorteil gegenüber Schulabgängern verschafft. 
Oft ergeben sich bei einer Einstiegsarbeit oder einem Praktikum ganz neue Chancen auf eine Aus- oder Weiterbildung (Vitamin B).

Zur Erleichterung habe ich die wichtigsten Punkte aus dem Referat kurz zusammengefasst.
https://drive.google.com/open?id=1KlTJikwq0GIpdkKVku1uoYp9VY2KS-i2

Man kann das Merkblatt gratis im 'wici'-Café beziehen oder als PDF HIER herunterladen.


Bei Fragen kann man sich an die Sozialassistentin wenden oder beim BIZ, SAH, DAF, FABIA nachfragen. Das BIZ in Luzern bietet auch eine kostenlose Kurzberatung ohne Voranmeldung an. 
Auch bei uns im 'willisauer café international' hilft man gerne weiter.

Aber schlussendlich muss sich jeder selber anstrengen
und sich um eine Arbeit oder eine Ausbildung bemühen!






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Fabia-Info-Veranst. "Arbeit" v 12.03.19



Das 'willisauer café international' ('wici') 
organisiert eine 
FABIA-Informations-Veranstaltung

Was kann ich tun, 
um den Berufseinstieg 
in der Schweiz zu schaffen?
  
Dienstag, 12. März 2019 
Veranstaltung 19.00 bis 21.00 Uhr 
Abendcafé offen 18.30 bis 21.30 Uhr

Vorstadt 23, 6130 Willisau ('wici'-Lokal)    
Es gibt einen betreuten Kinderhort 
während der Präsentation/Vortrag

Was wird informiert?
 –  In der Schweiz arbeiten:
    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
    um «fit zu sein» für den Arbeitsmarkt.

–  Sich in der Schweiz ausbilden:
     Wie kann eine Berufsausbildung 

begonnen werden.

–  Anerkennung nichtschweizerischer Diplome
    Wie/Wann wird ein nichtschweizerisches 

Diplom anerkannt.

–  Anschliessend werden persönliche Fragen beantwortet


Die Veranstaltung wird von ausgebildeten interkulturell Vermittelnden (IKV) 
in Tigrinya, Arabisch und Farsi übersetzt.

Die Informationen sind nicht nur für Migrantinnen und Migranten nützlich, sie können auch anderen beim (Wieder-) Einstieg in die Erwerbsarbeit oder beim Umgang mit Arbeitssuchenden hilfreiche Informationen bieten.

Wir bitten euch, 
Interessierte darüber zu informieren

Den Flyer kann man HIER
herunterladen – 
zum Weitersenden oder Ausdrucken

Herzlichen Dank für die Unterstützung.

Download HIER


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Das neue Asylverfahren




Seit 1. März in Kraft:
Das neue Asylverfahren

Am 1. März 2019 ist nach 8 Jahren Vorbereitungszeit das neue Asylverfahren in Kraft getreten. Grundlage dazu war eine Volksabstimmung zur Asylgesetz-Änderung im Juni 2016 mit rund 67 % Ja-Stimmen.
Ausgelegt ist das System für 24'000 Asylsuchende pro Jahr – im Moment kommen nur gut 15'000 geflüchtete Menschen in die Schweiz.

Ein Grundpfeiler der Reform sind sechzehn Bundeszentren mit rund 5'000 Plätzen in sechs Asylregionen. Ziel dieser neuen Zentren ist es, durch schnellere aber dennoch korrekte Abläufe und Strukturen, die Fristen bis zu einem definitiven Entscheid von heute 2-3 Jahren auf wenige als 5 Monate zu verkürzen. So sollen rund 60 % aller Asylgesuche in 140 Tagen rechtskräftig – das heisst inklusive aller Rekurse und Gerichtsverfahren – abgeschlossen sein.
Damit dies möglich wird, erhalten die Asylsuchenden in diesen Bundesasylzentren nebst der notwendigen medizinischen Abklärung auch eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. Diese Rechtsbeistände werden von privaten Nichtregierungsorganisation wie Caritas, HEKS oder Arbeiterhilfswerk SAH zur Verfügung gestellt. Diese «Gratis-Anwälte» wie sie im Abstimmungskampf von der SVP genannt wurden, haben entgegen deren Befürchtungen in der 5-jährigen Testphase nicht zu mehr, sondern zu bedeutend weniger Beschwerden gegen erstinstanzliche Asylentscheide geführt.

Komplizierte Fälle sollen im Maximum ein Jahr dauern. Diese Personen werden, wie die, die ein Bleiberecht erhalten, nach den ersten 140 Tagen auf die Kantone verteilt.

Abgelehnte Asylsuchende sollen schnell ausreisen, das verspricht die neue zuständige Bundesrätin Keller-Suter. Neue Rückübernahmeabkommen sollen dabei helfen.

Das neue Asylverfahren sei fairer, transparenter und effizienter als zuvor und bewähre sich trotz straffem Zeitplan – das hätte die 5-jährige Praxis in den Testbetrieben Zürich und Boudry NE gezeigt, sagt die Flüchtlingshilfe.
Die grösste Herausforderung bleibe jedoch laut SFH, dass die Verfahren schweizweit einheitlich umgesetzt werden und nicht regional unterschiedlich hart gefällt würden.

Kürzere Verfahren nützen allen, auch den Asylsuchenden.
Gerade für sie war die jahrelange Ungewissheit über ihre Zukunft eine starke psychische Belastung.
Die Integration der geflüchtete Menschen mit Bleiberecht ist nach wie vor Sache der Kantone. Aber sie erhalten dafür deutlich mehr Geld, nämlich 18'000 statt wie bisher 6'000 Franken pro Flüchtling.

Den detaillierten Ablauf des neuen Asylverfahrens erfahren Sie bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.




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