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Das neue Asylverfahren




Seit 1. März in Kraft:
Das neue Asylverfahren

Am 1. März 2019 ist nach 8 Jahren Vorbereitungszeit das neue Asylverfahren in Kraft getreten. Grundlage dazu war eine Volksabstimmung zur Asylgesetz-Änderung im Juni 2016 mit rund 67 % Ja-Stimmen.
Ausgelegt ist das System für 24'000 Asylsuchende pro Jahr – im Moment kommen nur gut 15'000 geflüchtete Menschen in die Schweiz.

Ein Grundpfeiler der Reform sind sechzehn Bundeszentren mit rund 5'000 Plätzen in sechs Asylregionen. Ziel dieser neuen Zentren ist es, durch schnellere aber dennoch korrekte Abläufe und Strukturen, die Fristen bis zu einem definitiven Entscheid von heute 2-3 Jahren auf wenige als 5 Monate zu verkürzen. So sollen rund 60 % aller Asylgesuche in 140 Tagen rechtskräftig – das heisst inklusive aller Rekurse und Gerichtsverfahren – abgeschlossen sein.
Damit dies möglich wird, erhalten die Asylsuchenden in diesen Bundesasylzentren nebst der notwendigen medizinischen Abklärung auch eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. Diese Rechtsbeistände werden von privaten Nichtregierungsorganisation wie Caritas, HEKS oder Arbeiterhilfswerk SAH zur Verfügung gestellt. Diese «Gratis-Anwälte» wie sie im Abstimmungskampf von der SVP genannt wurden, haben entgegen deren Befürchtungen in der 5-jährigen Testphase nicht zu mehr, sondern zu bedeutend weniger Beschwerden gegen erstinstanzliche Asylentscheide geführt.

Komplizierte Fälle sollen im Maximum ein Jahr dauern. Diese Personen werden, wie die, die ein Bleiberecht erhalten, nach den ersten 140 Tagen auf die Kantone verteilt.

Abgelehnte Asylsuchende sollen schnell ausreisen, das verspricht die neue zuständige Bundesrätin Keller-Suter. Neue Rückübernahmeabkommen sollen dabei helfen.

Das neue Asylverfahren sei fairer, transparenter und effizienter als zuvor und bewähre sich trotz straffem Zeitplan – das hätte die 5-jährige Praxis in den Testbetrieben Zürich und Boudry NE gezeigt, sagt die Flüchtlingshilfe.
Die grösste Herausforderung bleibe jedoch laut SFH, dass die Verfahren schweizweit einheitlich umgesetzt werden und nicht regional unterschiedlich hart gefällt würden.

Kürzere Verfahren nützen allen, auch den Asylsuchenden.
Gerade für sie war die jahrelange Ungewissheit über ihre Zukunft eine starke psychische Belastung.
Die Integration der geflüchtete Menschen mit Bleiberecht ist nach wie vor Sache der Kantone. Aber sie erhalten dafür deutlich mehr Geld, nämlich 18'000 statt wie bisher 6'000 Franken pro Flüchtling.

Den detaillierten Ablauf des neuen Asylverfahrens erfahren Sie bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.




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