Das
neue Asylverfahren
Am
1. März 2019 ist nach 8 Jahren Vorbereitungszeit das neue
Asylverfahren in Kraft getreten. Grundlage dazu war eine
Volksabstimmung zur Asylgesetz-Änderung im Juni 2016 mit rund 67 %
Ja-Stimmen.
Ausgelegt
ist das System für 24'000 Asylsuchende pro Jahr – im Moment kommen
nur gut 15'000 geflüchtete Menschen in die Schweiz.
Ein
Grundpfeiler der Reform sind sechzehn Bundeszentren mit rund 5'000
Plätzen in sechs Asylregionen. Ziel dieser neuen Zentren ist es,
durch schnellere aber dennoch korrekte Abläufe und Strukturen, die
Fristen bis zu einem definitiven Entscheid von heute 2-3 Jahren auf
wenige als 5 Monate zu verkürzen. So sollen rund 60 % aller
Asylgesuche in 140 Tagen rechtskräftig – das heisst inklusive
aller Rekurse und Gerichtsverfahren – abgeschlossen sein.
Damit
dies möglich wird, erhalten die Asylsuchenden in diesen
Bundesasylzentren nebst der notwendigen medizinischen Abklärung auch
eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. Diese
Rechtsbeistände werden von privaten Nichtregierungsorganisation wie
Caritas, HEKS oder Arbeiterhilfswerk SAH zur Verfügung gestellt.
Diese «Gratis-Anwälte» wie sie im Abstimmungskampf von der SVP
genannt wurden, haben entgegen deren Befürchtungen in der 5-jährigen
Testphase nicht zu mehr, sondern zu bedeutend weniger Beschwerden
gegen erstinstanzliche Asylentscheide geführt.
Komplizierte
Fälle sollen im Maximum ein Jahr dauern. Diese Personen werden, wie
die, die ein Bleiberecht erhalten, nach den ersten 140 Tagen auf die
Kantone verteilt.
Abgelehnte
Asylsuchende sollen schnell ausreisen, das verspricht die neue
zuständige Bundesrätin Keller-Suter. Neue Rückübernahmeabkommen
sollen dabei helfen.
Das
neue Asylverfahren sei
fairer, transparenter und effizienter
als zuvor und bewähre sich trotz straffem
Zeitplan – das
hätte die
5-jährige Praxis in den Testbetrieben
Zürich und Boudry NE
gezeigt, sagt die Flüchtlingshilfe.
Die
grösste Herausforderung bleibe jedoch laut SFH, dass die Verfahren
schweizweit einheitlich umgesetzt werden und nicht regional
unterschiedlich hart gefällt würden.
Kürzere
Verfahren nützen allen, auch den Asylsuchenden.
Gerade
für sie war die jahrelange Ungewissheit über ihre Zukunft eine
starke psychische Belastung.
Die
Integration der geflüchtete Menschen mit Bleiberecht ist nach
wie vor Sache der Kantone. Aber
sie erhalten dafür deutlich mehr Geld,
nämlich
18'000 statt wie bisher 6'000 Franken pro Flüchtling.
Den
detaillierten Ablauf des neuen Asylverfahrens erfahren Sie
bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe.
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