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Was ist der Schutzstatus S

Was ist der Schutzstatus S

Der Ukraine-Krieg beschäftigt alle, auch die Geflüchteten bei uns im ′wici′-Café. Besonders der neue Schutzstatus S sorgt für einige Verunsicherungen und Fragen. Wir orientieren darum gerne in unserem ′wici′-Café und in den übrigen Angeboten. Zur allgemeinen Orientierung haben wir hier einige Antworten nach unserem Wissensstand (20. 03.2022) zusammengefasst:

Was ist der Status S:
Der Status S bedeutet raschen und unbürokratischen Schutz in der Schweiz. Er wurde geschaffen, damit grosse Flüchtlingsströme aus Kriegsgebieten (zurzeit ist das nur die Ukraine) unser Flüchtlingswesen (SEM) nicht überlastet. Damit kann das SEM die ankommenden Geflüchteten aus anderen Gebieten im ordentlichen Verfahren betreuen.
Mit dem Status S können Kriegsvertriebene aus der Ukraine in der Schweiz ohne Asylverfahren für einige Zeit bleiben. Der Schutzstatus S gilt als temporär und rückkehrorientiert – das heisst, man geht im Moment davon aus, dass die ukrainische Bevölkerung so bald wie möglich wieder in ihr Heimatland zurückkehren wird.

Wie bekommt man einen Schutzstatus S?
Man muss sich in einem Bundesasylzentrum registrieren (Adressen Bundesasylzentren / SEM).
Empfehlung: vorher mit einem Onlinegesuch anmelden, damit man direkt einer Termin bekommt und nicht anstehen muss.
Es gibt dort eine Befragung (Gesundheit / Unterbringung bei Verwandten usw.) und eine Passkontrolle und Sicherheitsüberprüfung. Die Personalien und Fingerabdrücke werden auf/abgenommen. Die Geflüchteten werden über ihren S-Status informiert. Dieser Prozess dauert einige Stunden bis max. 1-3 Tage. Danach wird die Person einem Kanton zugewiesen. Dann befinden sich die Personen in den üblichen Asylstrukturen des Kantons.

Welche Leistungen bekommt man mit dem Schutzstatus S?

👉 Grundsätzlich erhalten Personen mit Status S die gleichen Leistungen wie die übrigen Geflüchteten. Das sind:
- Einen Ausweis vom Kanton für ein Jahr. Er kann verlängert werden.- Anspruch auf kostenlose Unterbringung (kantonale Unterkunft / Wohnung).
- Kostenlose Krankenkasse durch den Kanton für medizinische und psychologische Versorgung.
- Wirtschaftliche Sozialhilfe für Essen, Kleidung und alle andere persönliche Ausgaben.- Sofortiger uneingeschränkter Zugang zur Schule / Ausbildung für Kinder und Jugendliche (Gemeinde-/ Zentrumsschule).
    → Im Kanton Luzern sind im Moment noch keine Integrationsmassnahmen für Erwachsene vorgesehen (z. B. bezahlte Deutschkurse).

👉 Zusätzliche Möglichkeiten und Leistungen mit dem Schutzstatus S:
- Mit Status S darf man in privaten Wohnungen wohnen (bei Verwandten, Freunden oder Gastfamilie).
    → Die Unterbringung wird vorher überprüft, ob sie geeignet ist.
    → Man muss die Geflüchteten für mindestens 3 Monate aufnehmen.
    → Die Unterbringung (Zimmer/Wohnung usw.) muss kostenlos (gratis) sein.
    → Eine Entschädigung durch den Kt. Luzern ist im Moment noch nicht vorgesehen.
- Mit Status S darf man sofort arbeiten (auch selbstständig).
    → Es braucht eine Arbeitsbewilligung vom Amt für Migration.
- Mit dem Schutzstatus S gibt es einen erleichterten Familiennachzug.
- Mit S-Status darf man ohne Reisebewilligung ins Ausland reisen und wieder zurückkehren.
- Ukrainische Geflüchtete dürfen ihre Hunde / Katzen (mit erleichterten Einfuhrbedingungen) mitbringen.
Es ist also von grossem Vorteil, wenn die Geflüchteten aus der Ukraine schnell den Schutzstatus S besitzen!

Warum bekommen Flüchtende aus Syrien / Afghanistan usw. keinen Status S
Aus diesen beiden Kriegsländern flüchteten viel weniger Personen als aus der Ukraine gleichzeitig in die Schweiz. Das SEM kann diese Asylgesuche gut bewältigen. Ausserdem dürfen sich ukrainische Personen sowieso während 3 Monaten ohne Visum in der Schweiz aufhalten.

Kann man ukrainische Geflüchtete bei Verwandten oder auch privat aufnehmen?
Eine Privatperson kann ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen. Eine allfällige Vergütung an Private regelt momentan jeder Kanton individuell. Aber man ist aber an einer allgemeinen Regelung interessiert.


Aktuelle Ukraine-Informationen erhält man auf folgenden Webseiten: 

SEM (Schweizerisches Migrationsamt - Informationen zu Bundeszentren, Schutzstatus S, Asyl-Verfahren usw.)
Amt für Migration (Information zu Asyl, Arbeit, Anmeldung für Arbeitsbewilligung im Kanton Luzern)
Kanton Luzern: (Kantonale Informationen für die / zu den Geflüchteten aus der Ukraine)
DAF (Allgemeine Flüchtlings-Infos der kantonalen Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen)
Flüchtlingshilfe Schweiz (Informationen zur privaten Unterbringung, usw.)
CAMPAX: (Info/Anmeldung: Flüchtende aus dem ukrainischen Kriegsgebiet privat bei sich zu Hause aufnehmen)

 

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